Weiterbildung - Förderungen in Oberösterreich
Bis 50 Prozent der Kurskosten werden refundiert
Das oberösterreichische Bildungskonto
bietet finanzielle Unterstützung bei berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen. So werden im Regelfall bis zu 50
Prozent der persönlich zu tragenden Kurskosten refundiert. Bestimmte
Personenkreise - wie etwa Frauen in Karenz, Arbeitnehmer
ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder auch Personen über 40 Jahren - werden
sogar noch großzügiger unterstützt.
Gefördert werden grundsätzlich oberösterreichische Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe beziehen und deren Arbeitsstätte oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt. Des weiteren
sind im Regelfall Personen erfasst, deren höchste schulische Qualifikation
einen Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS nicht übersteigt. Die Ausbildung
muss zudem in einer qualitätsgesicherten Bildungseinrichtung, die im Regelfall
über das sogenannte EB-Gütesiegel verfügt, absolviert werden. Der Förderantrag kann gebührenfrei bis drei Monate nach Beendigung des Kurses bei der zuständigen
Abteilung des Amtes des Landes Oberösterreich (Abteilung Gewerbe) eingereicht werden.
"Die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Fachabteilung des Landes
stehen jeder interessierten Person für individuelle Beratungen persönlich bzw.
telefonisch sehr gerne zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot des Landes
Oberösterreich und informieren sie sich schon heute über ihre ganz persönlichen
Fördermöglichkeiten. Immerhin ist die permanente Aus- und Weiterbildung immer
noch der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und der Schlüssel zu mehr persönlicher
Zufriedenheit", so LH-Stv. Erich Haider.
























