Negativsteuer : Geld zurück für Kleinverdiener
Steuergutschrift vom Finanzamt betrifft vor allem Frauen
14.01.2005
"Für
KleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen gibt es in vielen Fällen die
Möglichkeit, sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer Geld zu
holen. Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der niedrig
Verdienenden stellen. Die Frauen sollten diese Möglichkeit stärker nützen", rät
die Leiterin des ÖGB-Beratungszentrums, Elisabeth Rolzhauser.
ArbeitnehmerInnen mit niedrigem Einkommen zahlen keine Lohnsteuer. Dies betrifft vor
allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Abgaben an
die Sozialversicherung fallen aber auch für die meisten "KleinverdienerInnen"
an. Denn alle ArbeitnehmerInnen, die ein Einkommen über der
Geringfügigkeitsgrenze haben, sind sozialversichert.
Wie viel darf man verdienen, um die Negativsteuer zu bekommen?
Wer 2004 bis ca. 1.130 Euro brutto im Monat verdient hat, kann die Negativsteuer beantragen. "Für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen gelten - in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder - etwas höhere Einkommensgrenzen", erläutert Rolzhauser. Für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen mit drei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei ca. 1.360 Euro brutto im Monat.
AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen mit geringem oder keinem Einkommen können zudem auch den AlleinerzieherInnen- bzw. den AlleinverdienerInnen-Absetzbetrag als Negativsteuer beantragen. Die Höhe dieses Absetzbetrages inklusive des mit der Steuerreform eingeführten Kinderzuschlages beträgt bei einem Kind 494 Euro im Jahr. Bei zwei Kindern steigt er auf 669 Euro, für jedes weitere Kind kommen 220 Euro dazu. "Auf die Auszahlung des Absetzbetrages durch das Finanzamt haben auch Personen Anspruch, die in dem betreffenden Kalenderjahr überhaupt keine Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hatten. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Frauen, die allein erziehend sind und die 2004 das Kindergeld bezogen haben, ein Recht auf den Absetzbetrag haben", so Rolzhauser.
Die notwendigen Formulare für die Negativsteuer und eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Webseite des ÖGB in der Rubrik "Steuertipps für KleinverdienerInnen".






















